Sicherheitstechnik - Thomas Modeß

Rauchwarnmelder

Video und Bilder: Copyright "Hekatron Brandschutz"

Seit dem 01. Januar 2016 müssen in Niedersachsen gemäß § 44 Abs. 5 NBauO in Wohnhäusern/Wohnungen  Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.  Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für den Einbau und für die Instandhaltung/Wartung  fest. Vorgeschrieben sind Rauchwarnmelder die der DIN 14604 entsprechen.


Wenn Sie hier auf Nummer sicher gehen wollen, machen Sie es wie immer mehr Nutzer und überlassen mir die Planung, Montage und Wartung - Ich kümmere mich um alles.


Sie werden einmal im Jahr an die Rauchmelder-Wartung erinnert. Pünktlich zum vereinbarten Termin melde bei Ihnen und führe die Rauchmelder-Wartung durch. 


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